Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
hfoods, Birkenweg 34, 51503 Rösrath
Fassung vom 30. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB in der Fassung vom 30. Oktober 2026 gelten für Verträge über das Bestellsystem hfoods, in die sie ausdrücklich einbezogen werden, insbesondere für Verträge auf Grundlage eines Vertragsdeckblatts. Vertragspartner sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Für Verträge, die du über die Buchungsstrecke auf hfoods.de selbst abschließt, gelten ausschließlich die AGB für die Selbstbuchung in der Fassung, die dir bei der Buchung angezeigt und als PDF-Datei übermittelt wird. Für Vertriebs- und Kooperationspartner gelten die jeweiligen Partnerverträge.
Abweichende Bedingungen von dir gelten nur, wenn hfoods ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand und Konten der App-Stores
hfoods stellt dir das Bestellsystem (Web-Shop und/oder App-Shop sowie den Verwaltungsbereich) als Software-as-a-Service bereit.
Du erhältst ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Alle Inhalte (Speisekarten, Bilder, Texte) stellst du bereit.
Eigene App: Buchst du eine eigene App für iOS und Android, reicht hfoods sie bei Apple und bei Google ein, in der Regel über eigene Entwicklerkonten von hfoods, und übernimmt die technische Einreichung. Verlangen die Richtlinien der Store-Betreiber (insbesondere Apple Guideline 4.2.6) ein Entwicklerkonto des Restaurants, oder lässt sich die App über die Konten von hfoods aus einem anderen Grund nicht oder nicht mehr veröffentlichen, teilt dir hfoods das in Textform mit. Du eröffnest und unterhältst dann auf eigene Kosten das jeweils nötige Entwicklerkonto und räumst hfoods dort die für die Einreichung nötigen Zugriffsrechte ein; das gilt auch für eine App, die schon veröffentlicht ist. Endet der Vertrag, darf hfoods eine über ein Konto von hfoods veröffentlichte App aus den Stores nehmen.
hfoods haftet nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen durch Apple oder Google, soweit sie darauf beruhen, dass du deine Mitwirkungspflichten nicht erfüllst, oder auf Entscheidungen der Store-Betreiber, die hfoods nicht zu vertreten hat. § 8 bleibt unberührt.
§ 3 Deine Pflichten und die Zahlungsabwicklung deiner Gäste
Du stellst hfoods alle notwendigen Daten (Speisekarte, Preise, Allergene, Logos, Gewerbeanmeldung) rechtzeitig zur Verfügung.
Zahlungsabwicklung (Stripe und PayPal): Die Abrechnung von Online-Zahlungen deiner Gäste läuft über ein Konto, das du selbst bei Stripe und/oder PayPal registrierst. Der Vertrag zur Zahlungsabwicklung kommt ausschließlich zwischen dir und dem jeweiligen Zahlungsanbieter zustande. hfoods stellt nur die technische Schnittstelle bereit, zieht keine Gelder deiner Gäste ein und ist nicht in den Geldfluss einbezogen.
Du trägst die alleinige Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere für die Lebensmittelkennzeichnung (LMIV), den Jugendschutz (JuSchG) bei der Lieferung von Alkohol und die ordnungsgemäße Besteuerung deiner Einnahmen.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket und den im Vertragsdeckblatt vereinbarten einmaligen und monatlichen Entgelten.
Das monatliche Entgelt ist im Voraus zu Beginn eines Abrechnungsmonats fällig. Kosten, die hfoods durch eine von dir zu vertretende Rücklastschrift oder fehlgeschlagene Zahlung entstehen, trägst du. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dir unbenommen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen stehen im Vertragsdeckblatt. Ist dort nichts anderes vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden. Der Abrechnungsmonat beginnt am Rechnungstag und endet am Tag vor dem nächsten Rechnungstag.
Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse. hfoods bestätigt dir Zugang und Endtag unverzüglich in Textform.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Vor einer Kündigung wegen einer Pflichtverletzung mahnt die kündigende Seite ab und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Nach Vertragsende wird der Zugang zum System deaktiviert; § 9 bleibt unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit, Mängel und Support
hfoods schuldet eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresdurchschnitt, gemessen am Serverausgang des Rechenzentrums. Diese Angabe ist eine Leistungspflicht und weder eine Garantie noch eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB.
Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten angekündigter Wartung, Zeiten einer Störung, die du zu vertreten hast, und Zeiten höherer Gewalt. Störungen bei Rechenzentrums-, Hosting- und sonstigen Unterauftragnehmern von hfoods gelten als Ausfallzeit.
Mängel und Störungen zeigst du unverzüglich nach Kenntnis in Textform an info@highfoods.de an und beschreibst sie so, dass hfoods sie nachvollziehen kann.
hfoods leistet Support per E-Mail an info@highfoods.de von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von hfoods.
§ 7 Datenschutz
Für die personenbezogenen Daten deiner Gäste bist du Verantwortlicher, hfoods verarbeitet sie ausschließlich in deinem Auftrag nach Art. 28 DSGVO. Dazu schließen wir zeitgleich mit dem Hauptvertrag eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Die Datenschutzerklärung von hfoods ist eine Information und kein Vertragsbestandteil.
§ 8 Haftung
hfoods haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und soweit hfoods eine Garantie übernommen hat.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hfoods nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst, und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die verschuldensunabhängige Haftung von hfoods nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
Die Haftung von hfoods für den Verlust von Daten, die du nach § 9 Abs. 1 selbst herunterladen konntest, ist auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung erforderlich wäre. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
Für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von hfoods gilt dieser Paragraf in demselben Umfang.
Dieser Paragraf gilt nicht für Ansprüche aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO und nicht für den Rückgriff nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO. Insoweit haften beide Seiten nach den gesetzlichen Regeln.
§ 9 Deine Daten, Export und Anbieterwechsel
Die Daten deines Betriebs und deiner Gäste gehören dir. Du kannst Bestellungen und die Speisekarte im Verwaltungsbereich jederzeit selbst in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herunterladen. Alle übrigen Daten, insbesondere Gästekonten, Reservierungen, Treuepunkte und Einstellungen, stellt hfoods dir auf Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
Für den Export und für einen Anbieterwechsel berechnet hfoods kein Entgelt. Willst du zu einem anderen Anbieter wechseln, unterstützt hfoods dich dabei ab dem Ende der Kündigungsfrist 30 Kalendertage lang; bei hoher technischer Komplexität verlängert sich dieser Zeitraum auf deinen Wunsch auf bis zu sieben Monate. Nach Vertragsende kannst du deine Daten noch 30 Kalendertage lang abrufen, mindestens jedoch bis zum Ende des Übergangszeitraums nach Satz 2; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
hfoods sichert die Datenbank mindestens einmal wöchentlich und bewahrt jede Sicherung 98 Tage auf.
Die Angaben nach Art. 28 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2023/2854 veröffentlicht hfoods unter hfoods.de/datenverordnung/.
§ 10 Änderungen dieser AGB
hfoods darf diese AGB ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage oder eine höchstrichterliche Entscheidung veranlasst ist, der Anpassung an eine zumutbare Weiterentwicklung der Software dient oder eine nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücke schließt und die Änderung für dich zumutbar ist.
Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Sie werden nur durch Vereinbarung wirksam.
hfoods teilt dir die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei ausdrücklich auf dein Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung deines Schweigens hin. Widersprichst du nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widersprichst du, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Seiten können den Vertrag ordentlich kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind du und hfoods Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von hfoods. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.