Angaben nach der Datenverordnung
Informationen nach Art. 28 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2023/2854 für Kunden des Bestellsystems hfoods.
Stand: 1. Oktober 2026
1. Wo das Bestellsystem läuft
Anbieter des Dienstes ist Karam Ali Murad-Murad, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung hfoods, Birkenweg 34, 51503 Rösrath, Deutschland. Auf den Vertrag und auf den Dienst ist deutsches Recht anwendbar.
Die Infrastruktur verteilt sich so:
- Datenbank (Cloud Firestore) in der Region Frankfurt am Main, Deutschland.
- Serverfunktionen und Dateispeicher von hfoods in Regionen der Europäischen Union.
- Anmeldung über Firebase Authentication und Identity Platform in den Vereinigten Staaten von Amerika.
- Zustellung von Push-Nachrichten über Firebase Cloud Messaging auf der weltweiten Infrastruktur von Google.
- Verwaltungsbereich admin.hfoods.de bei der Vercel Inc.; seine Serverfunktionen werden derzeit in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt.
Welche Anbieter im Einzelnen beteiligt sind, mit welcher Rolle und auf welcher Grundlage Daten die Europäische Union verlassen, steht in unserer Datenschutzerklärung und in der Anlage zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die wir dir mit dem Vertrag übermitteln.
2. Schutz vor dem Zugriff von Behörden aus Drittstaaten
Ein Zugriff von Behörden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf die Daten deines Betriebs ist nicht ausgeschlossen, solange Teile der Infrastruktur von Anbietern mit Sitz oder Mutterkonzern außerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Wir stellen deshalb dar, was wir tatsächlich tun, und behaupten keinen Schutz, den wir nicht herstellen können.
- Wir geben Daten an eine Behörde nur heraus, wenn wir dazu nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verpflichtet sind.
- Erreicht uns ein Auskunftsverlangen einer Behörde aus einem Drittstaat, prüfen wir es auf seine Rechtsgrundlage, holen rechtlichen Rat ein und wehren uns gegen ein Verlangen, das keine Grundlage in einem geltenden internationalen Abkommen hat.
- Wir unterrichten dich unverzüglich in Textform, sobald und soweit uns das rechtlich erlaubt ist.
- Wir haben mit unseren Auftragsverarbeitern Verträge nach Art. 28 DSGVO geschlossen, die eine Weisungsbindung, eine Unterrichtungspflicht bei behördlichen Anfragen und die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für Übermittlungen in Drittländer einschließen.
- Übertragungswege sind verschlüsselt, Daten liegen verschlüsselt, und der Zugang zur Datenbank ist rollenbasiert beschränkt.
Eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union sichern wir derzeit nicht zu. Ändert sich daran etwas, ändern wir zuerst diese Seite.
3. Wechsel zu einem anderen Anbieter
Du kannst jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln oder deine Daten selbst weiterverwenden. So läuft das ab:
- Du kündigst nach den Regeln deines Vertrages und teilst uns in Textform mit, dass du wechseln willst.
- Bestellungen und die Speisekarte lädst du im Verwaltungsbereich jederzeit selbst in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herunter.
- Alle übrigen Daten, insbesondere Gästekonten, Reservierungen, Treuepunkte und Einstellungen, stellen wir dir auf Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
- Ab dem Ende der Kündigungsfrist unterstützen wir den Wechsel 30 Kalendertage lang. Ist der Wechsel technisch aufwendig, verlängert sich dieser Zeitraum auf deinen Wunsch auf bis zu sieben Monate.
- Nach Vertragsende kannst du deine Daten noch 30 Kalendertage lang abrufen, mindestens jedoch bis zum Ende des Übergangszeitraums. Danach löschen wir sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und bestätigen dir die Löschung unaufgefordert in Textform innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss der Löschung.
- Während des Wechsels bleibt dein Dienst in demselben Umfang nutzbar wie zuvor.
Eine offene Schnittstelle, über die ein anderer Anbieter alle Datenkategorien selbst abrufen könnte, gibt es noch nicht. Bis dahin gilt der Weg über die Anforderung in Textform mit der Frist von zehn Werktagen.
4. Entgelte
Für den Export deiner Daten, für die Unterstützung beim Wechsel und für den Abruf nach Vertragsende berechnen wir kein Entgelt. Wechselentgelte nach Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 erheben wir nicht.
Es bleibt bei dem Monatspreis deines Pakets bis zum Ende des Vertrages. Eigene Kosten, die bei deinem neuen Anbieter oder bei Dritten entstehen, tragen wir nicht.
Fragen dazu
Schreib uns an info@highfoods.de. Die vertraglichen Regeln zu Export und Anbieterwechsel stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den AGB für die Selbstbuchung in der bei deiner Buchung angezeigten Fassung.