Angaben nach der Datenverordnung

Informationen nach Art. 28 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2023/2854 für Kunden des Bestellsystems hfoods.

Stand: 15. Oktober 2026

1. Wo das Bestellsystem läuft

Anbieter des Dienstes ist Karam Ali Murad-Murad, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung hfoods, Birkenweg 34, 51503 Rösrath, Deutschland. Auf den Vertrag und auf den Dienst ist deutsches Recht anwendbar.

Die Infrastruktur verteilt sich so:

  • Datenbank (Cloud Firestore) in der Region Frankfurt am Main, Deutschland.
  • Serverfunktionen und Dateispeicher von hfoods in Regionen der Europäischen Union.
  • Anmeldung über Firebase Authentication und Identity Platform in den Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Zustellung von Push-Nachrichten über Firebase Cloud Messaging auf der weltweiten Infrastruktur von Google.
  • Verwaltungsbereich admin.hfoods.de bei der Vercel Inc.; seine Serverfunktionen werden derzeit in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt.
  • Auslieferung weiterer Weboberflächen über Firebase Hosting auf der weltweiten Infrastruktur von Google.
  • Vorschläge für Allergenangaben über Anthropic in den Vereinigten Staaten von Amerika und Vorschläge für Bannerbilder über die Gemini API von Google, auch außerhalb der Europäischen Union, jeweils nur auf deine Anforderung im Verwaltungsbereich.

Welche Anbieter im Einzelnen beteiligt sind, mit welcher Rolle und auf welcher Grundlage Daten die Europäische Union verlassen, steht in unserer Datenschutzerklärung und in der Anlage zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die wir dir mit dem Vertrag übermitteln.

2. Schutz vor dem Zugriff von Behörden aus Drittstaaten

Ein Zugriff von Behörden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf die Daten deines Betriebs ist nicht ausgeschlossen, solange Teile der Infrastruktur von Anbietern mit Sitz oder Mutterkonzern außerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Wir stellen deshalb dar, was wir tatsächlich tun, und behaupten keinen Schutz, den wir nicht herstellen können.

  • Wir geben Daten an eine Behörde nur heraus, wenn wir dazu nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verpflichtet sind.
  • Erreicht uns ein Auskunftsverlangen einer Behörde aus einem Drittstaat, prüfen wir es auf seine Rechtsgrundlage, holen rechtlichen Rat ein und wehren uns gegen ein Verlangen, das keine Grundlage in einem geltenden internationalen Abkommen hat.
  • Wir unterrichten dich unverzüglich in Textform, sobald und soweit uns das rechtlich erlaubt ist.
  • Wir haben mit unseren Auftragsverarbeitern Verträge nach Art. 28 DSGVO geschlossen, die eine Weisungsbindung, eine Unterrichtungspflicht bei behördlichen Anfragen und die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für Übermittlungen in Drittländer einschließen.
  • Übertragungswege sind verschlüsselt, Daten liegen verschlüsselt, und der Zugang zur Datenbank ist rollenbasiert beschränkt.

Eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union sichern wir derzeit nicht zu. Ändert sich daran etwas, ändern wir zuerst diese Seite.

3. Wechsel zu einem anderen Anbieter

Du kannst jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, deine Daten auf eigene Systeme übertragen oder ihre Löschung verlangen. Für Verträge über die Selbstbuchung läuft das so ab; die verbindlichen Regeln stehen in § 11 und Anlage 2 der AGB für die Selbstbuchung in der bei deiner Buchung angezeigten Fassung:

  • Im Verwaltungsbereich stößt du auf der Seite Vertrag und Rechnungen über den Knopf „Daten exportieren“ jederzeit selbst einen Export an. Du erhältst eine ZIP-Datei mit einer JSON-Datei je Bereich und je einer CSV-Datei für Bestellungen, Reservierungen und Gäste, jeweils in UTF-8, über einen Link per E-Mail, der sieben Tage gültig ist.
  • Zusätzlich stellen wir dir alle Daten nach Anlage 2 Teil A der AGB, auch die Bilder in ihrem ursprünglichen Format, auf Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
  • Den Wechsel zeigst du uns in Textform an, eine Frist musst du dafür nicht einhalten. Du wählst, ob wir deine Daten zu einem anderen Anbieter übertragen, ob du sie auf eigene Systeme überträgst oder ob wir sie löschen. Die Anzeige gilt zugleich als Kündigung.
  • Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage. Er beginnt an dem Tag, den du nennst, spätestens zwei Monate nach Zugang deiner Anzeige. Du kannst ihn einmal um einen Zeitraum verlängern, den du für angemessen hältst. Ist der Wechsel in 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilen wir dir das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit und nennen dir einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
  • Während des Wechsels bleibt dein Dienst in demselben Umfang nutzbar wie zuvor. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit dem Ende des Übergangszeitraums; wählst du die Löschung, endet er zum nächsten Kündigungstermin deines Vertrages.
  • Danach kannst du deine Daten noch 30 Kalendertage lang abrufen; nach einem Wechsel beginnen diese 30 Tage mit dem Ende des Übergangszeitraums. Danach löschen wir sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, und bestätigen dir die Löschung unaufgefordert in Textform innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss der Löschung.

Eine offene Schnittstelle, über die ein anderer Anbieter alle Datenkategorien selbst abrufen könnte, gibt es noch nicht. Bis dahin gelten der Export im Verwaltungsbereich und die Anforderung in Textform mit der Frist von zehn Werktagen. Für Verträge, die nicht über die Selbstbuchung geschlossen wurden, gelten die Regeln deines Vertrages; schreib uns, wenn du wechseln willst.

4. Entgelte

Für den Export deiner Daten, für die Unterstützung beim Wechsel und für den Abruf nach Vertragsende berechnen wir kein Entgelt. Wechselentgelte nach Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 erheben wir nicht.

Es bleibt bei dem Monatspreis deines Pakets bis zum Ende des Vertrages. Eigene Kosten, die bei deinem neuen Anbieter oder bei Dritten entstehen, tragen wir nicht.

Fragen dazu

Schreib uns an info@highfoods.de. Die vertraglichen Regeln zu Export und Anbieterwechsel stehen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den AGB für die Selbstbuchung in der bei deiner Buchung angezeigten Fassung.

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  • hfoods_chat_teaser: dass du den Hinweis auf den Chat geschlossen hast. 30 Tage, nach dem zweiten Schließen 180 Tage.

Verantwortlich: hfoods, Karam Ali Murad-Murad, Rösrath. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung