AGB für die Selbstbuchung
Fassung vom 15.10.2026
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Fassung vom 15.10.2026
Diese Bedingungen gelten für den Vertrag über das Bestellsystem hfoods, den du über die Buchungsstrecke unter hfoods.de/buchen schließt. Sie sprechen dich mit Du an. Gemeint bist du als Unternehmerin oder Unternehmer, die oder der einen Betrieb führt. hfoods meint den in § 1 Abs. 1 genannten Anbieter.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Anbieter ist Karam Ali Murad-Murad, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung hfoods, Birkenweg 34, 51503 Rösrath, Deutschland, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE463655261, nachfolgend hfoods. Eine Eintragung im Handelsregister besteht nicht. Die vollständige Anbieterkennzeichnung nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) findest du im Impressum unter https://hfoods.de/impressum/.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Bestellsystems hfoods, die über die Buchungsstrecke unter hfoods.de/buchen geschlossen werden.
(3) Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Du bestätigst im Buchungsvorgang ausdrücklich, dass du den Vertrag in Ausübung deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Du gibst im Buchungsvorgang die Daten deines Betriebs an; deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibst du an, soweit du eine hast. Buchen kannst du nur für einen Betrieb mit Sitz in Deutschland.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen von dir werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, hfoods stimmt ihnen in Textform ausdrücklich zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dir und hfoods haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Pakete auf den Websites von hfoods ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an dich, ein Angebot abzugeben.
(2) Du gibst dein Angebot ab, indem du die Buchungsstrecke vollständig durchläufst und die abschließende Schaltfläche betätigst. Die Schaltfläche ist mit „Zahlungspflichtig buchen“ beschriftet.
(3) Nach Betätigung der Schaltfläche prüft hfoods deine Angaben automatisch. Sind sie vollständig, legt hfoods dein Kundenkonto an und zeigt dir auf der Buchungsseite an, dass deine Buchung angenommen ist. Mit dieser Anzeige nimmt hfoods dein Angebot an; der Vertrag ist geschlossen.
(4) hfoods bestätigt dir den Vertragsschluss unverzüglich zusätzlich per E-Mail. Diese E-Mail ist nicht Voraussetzung für den Vertragsschluss.
(5) Vor Abgabe deines Angebots kannst du deine Eingaben jederzeit über die Zurück-Funktion der Buchungsstrecke und über die Korrekturmöglichkeiten der Eingabefelder prüfen und berichtigen. Die Buchungsstrecke zeigt dir vor dem Absenden eine Zusammenfassung aller Angaben.
(6) Vor Abgabe deines Angebots kannst du diese AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung über die Links in der Buchungsstrecke abrufen, speichern und ausdrucken; diese Fassungen bleiben unter denselben Adressen dauerhaft abrufbar. hfoods speichert den Vertragstext. Die Buchungsbestätigung enthält die Buchungszusammenfassung; diese AGB und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung sind ihr als PDF-Datei beigefügt. Auf deine Anfrage in Textform übermittelt hfoods dir den Vertragstext erneut.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. hfoods unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes.
§ 3 Gegenstand des Vertrages
(1) hfoods stellt dir für die Dauer des Vertrages ein Bestellsystem als Software as a Service über das Internet zur Verfügung. Eine Übertragung der Software auf deine Systeme findet nicht statt.
(2) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem von dir gebuchten Paket. hfoods bietet zwei Pakete an:
- Web-Shop: Bestellshop für Lieferung und Abholung unter einer Adresse von hfoods, Verwaltungsbereich mit Berichten, Tischreservierung sowie die Bestell-Terminal-App für ein Android-Gerät, das du selbst stellst. Nicht enthalten sind Geräte, Bondrucker und eine eigene Domain.
- App-Shop: alle Leistungen des Pakets Web-Shop, zusätzlich eine eigene App für iOS und Android. Für die Veröffentlichung gilt § 6 Abs. 5.
(3) Du erhältst ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software während der Vertragslaufzeit für deine eigenen betrieblichen Zwecke zu nutzen. Alle weiteren Rechte verbleiben bei hfoods.
(4) Sämtliche Inhalte, insbesondere Speisekarten, Preise, Beschreibungen, Allergenangaben, Bilder und Logos, stellst du bereit. hfoods erwirbt daran kein Eigentum und nur das zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht.
(5) Die Einrichtung deines Bestellsystems nimmst du selbst mit dem Einrichtungsassistenten vor. Auf deinen Wunsch übernimmt hfoods die Einrichtung jederzeit vollständig; Umfang und Preis werden vorher gesondert in Textform vereinbart. Bei der Selbstbuchung fällt keine Einrichtungsgebühr an.
(6) Zusatzleistungen buchst du gesondert im Verwaltungsbereich. Dafür gilt § 15.
(7) hfoods darf die Software weiterentwickeln und den Funktionsumfang verändern, wenn dafür ein triftiger Grund besteht. Triftige Gründe sind die technische Weiterentwicklung der Software, die Sicherheit der Systeme oder der Daten, eine geänderte Rechtslage und der Wegfall eines Dienstes eines Dritten, auf den die Software angewiesen ist. Die Änderung darf den vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und muss für dich zumutbar sein. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs kündigt hfoods mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Schränkt eine Änderung den Funktionsumfang wesentlich ein, kannst du den Vertrag bis zum Tag vor ihrem Wirksamwerden auf diesen Tag kündigen; für die Zeit danach zahlst du dann nichts. § 14 bleibt unberührt.
§ 4 Kostenfreie Testphase
(1) Die Nutzung ist bis zum Ablauf des Tages vor dem ersten Rechnungstag entgeltfrei (Testphase). Der erste Rechnungstag liegt mindestens 31 Tage nach dem Tag des Vertragsschlusses und wird dir vor Abgabe deines Angebots angezeigt. Die Testphase dauert damit mindestens 30 Tage; nennt dir hfoods ein Datum, bis zu dem die Nutzung kostenlos ist, endet die Testphase dennoch erst mit Ablauf des Tages vor dem ersten Rechnungstag.
(2) Mit dem ersten Rechnungstag geht der Vertrag ohne weitere Erklärung in ein entgeltpflichtiges Abonnement über. hfoods erinnert dich sieben Kalendertage vor dem ersten Rechnungstag in Textform an das Ende der Testphase und nennt dir dabei den ersten Rechnungstag, den Preis deines Pakets und den Weg der Kündigung.
(3) Der erste Rechnungstag und der dann in Rechnung gestellte Betrag werden dir in der Buchungsstrecke vor Abgabe deines Angebots angezeigt und in der Bestätigung wiederholt.
(4) Während der Testphase kannst du den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Für dein Paket entstehen dann keine Kosten; für ein bereits geliefertes gekauftes Bestellterminal gilt § 15 Abs. 2. Ergänzend gilt § 13 Abs. 2.
(5) Die Testphase betrifft ausschließlich die Vergütungspflicht. Alle übrigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere die Bereitstellungspflichten von hfoods und die Haftungsregelungen dieser AGB, gelten ab Vertragsschluss. § 6 Abs. 6 bleibt unberührt.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsart, Verzug
(1) Die Vergütung für dein Paket ist der monatliche Betrag, den dir die Buchungsstrecke vor Abgabe deines Angebots für das gewählte Paket in der Zusammenfassung anzeigt. hfoods bestätigt ihn dir in der Buchungsbestätigung und hält ihn in der Vertragsakte fest. Alle Beträge sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die so vereinbarte Vergütung gilt für deinen Vertrag; einseitig ändern kann hfoods sie nur nach Absatz 9. Die Preise für neue Buchungen legt hfoods frei fest; Preise, die hfoods nach deiner Buchung für neue Buchungen festlegt, ändern die Vergütung deines Vertrages nicht. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Eine Provision auf deine Bestellungen fällt nicht an.
(2) Abrechnungsmonat ist der Zeitraum von einem Rechnungstag bis zum Tag vor dem nächsten Rechnungstag. Rechnungstag ist jeweils derselbe Tag im Monat wie der erste Rechnungstag. Die Vergütung für einen Abrechnungsmonat wird am Rechnungstag in Rechnung gestellt und ist 14 Kalendertage nach dem Rechnungstag fällig. Bei SEPA-Lastschrift zieht hfoods sie bereits vorher zu dem in der Rechnung genannten Belastungsdatum ein; dieses Datum liegt in der Regel fünf Kalendertage nach dem Rechnungstag.
(3) hfoods stellt dir über jede Vergütung eine Rechnung aus und übermittelt sie in Textform per E-Mail an die von dir hinterlegte Rechnungsadresse. Du hältst diese Adresse aktuell.
(4) Du hinterlegst unmittelbar nach der Buchung eine Zahlungsart. Zur Verfügung stehen das SEPA-Basislastschriftverfahren und, soweit hfoods sie dir bei der Einrichtung anbietet, die Zahlung per Karte. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Limited, Irland. Bei Zahlung per Karte belastet hfoods deine Karte frühestens fünf Kalendertage nach dem Rechnungstag.
(5) Erteilst du ein SEPA-Lastschriftmandat, kündigt hfoods jeden Einzug mit Betrag und Belastungsdatum mindestens zwei Kalendertage vor dem Belastungsdatum in Textform an (Vorabankündigung). Die Vorabankündigung ist in der Rechnung enthalten, die hfoods an die von dir hinterlegte Rechnungsadresse versendet. Du sorgst für ausreichende Deckung deines Kontos. Hat dich die Vorabankündigung ohne dein Verschulden nicht mindestens zwei Kalendertage vor dem Belastungsdatum erreicht, trägst du die Kosten einer deshalb fehlgeschlagenen Lastschrift nicht. Dein Recht, von deinem Zahlungsdienstleister die Erstattung einer Lastschrift zu verlangen, bleibt unberührt.
(6) Kosten, die hfoods durch eine von dir zu vertretende Rücklastschrift oder eine sonstige fehlgeschlagene Zahlung entstehen, trägst du. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dir unbenommen.
(7) Gerätst du mit der Vergütung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, insbesondere die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
(8) Befindest du dich mit einem Betrag in Verzug, der zwei Monatsvergütungen erreicht, darf hfoods den Zugang zum Bestellsystem nach vorheriger Androhung in Textform und Setzung einer angemessenen Frist sperren. Die Sperre wird unverzüglich aufgehoben, sobald der Rückstand ausgeglichen ist. Während der Sperre bleibt deine Vergütungspflicht bestehen; deine Rechte aus § 536 BGB bleiben unberührt, wenn die Sperre zu Unrecht erfolgt. Dein Recht auf Export und Anbieterwechsel nach § 11 bleibt während der Sperre unberührt.
(9) hfoods kann die Vergütung anpassen, wenn und soweit sich die Kosten ändern, die hfoods für die Erbringung der Leistung aufwendet. Kostenelemente sind ausschließlich
- die Entgelte, die hfoods an Dritte für Rechenzentrum und Hosting, für Softwarelizenzen, für die Zahlungsabwicklung und für den E-Mail-Versand zahlt,
- die Lohnkosten für die im Support eingesetzten Beschäftigten und
- Abgaben und Kosten aus Rechtsvorschriften, die nach Vertragsschluss in Kraft getreten sind.
hfoods rechnet gestiegene und gesunkene Kosten dieser Elemente gegeneinander auf und legt nur den Saldo zugrunde; sinken die Kosten in der Summe, senkt hfoods die Vergütung im selben Umfang. Eine Anpassung ist höchstens einmal in zwölf Monaten zulässig. Eine Erhöhung beträgt höchstens 5 Prozent der bisherigen Vergütung; innerhalb von 24 Monaten steigt die Vergütung insgesamt um höchstens 10 Prozent. Eine Erhöhung wird nur zu einem Rechnungstag wirksam. Umfang und Inhalt der Hauptleistung ändern sich dadurch nicht.
hfoods kündigt eine Erhöhung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Preis, für jedes Kostenelement die Veränderung, auf die sich die Erhöhung stützt, den Tag des Wirksamwerdens, den letzten Tag, an dem dein Widerspruch zugehen kann, und die Adresse, an die du ihn richten kannst; sie weist dich ausdrücklich darauf hin, dass dein Schweigen als Zustimmung gilt, welches Recht du hast, zu widersprechen, und welches Recht du hast, zu kündigen.
Widersprichst du nicht bis zum Tag vor dem Wirksamwerden in Textform, gilt die Erhöhung als angenommen. Widersprichst du, gilt der bisherige Preis fort; in diesem Fall können beide Seiten den Vertrag nach § 13 Abs. 2 kündigen. Du kannst den Vertrag außerdem bis zum Tag vor dem Wirksamwerden der Erhöhung auf diesen Tag kündigen; für die Zeit danach zahlst du dann nichts.
Eine Senkung teilt hfoods dir in Textform mit; sie wird zu dem in der Mitteilung genannten Tag wirksam. Die beiden vorstehenden Unterabsätze zur Ankündigung und zum Widerspruch gelten dafür nicht.
§ 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Du stellst die zur Einrichtung und zum Betrieb erforderlichen Daten und Inhalte bereit und hältst sie aktuell.
(2) Du bist allein verantwortlich für die Einhaltung der dich treffenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere für
- die Kennzeichnung von Lebensmitteln, Zusatzstoffen und Allergenen,
- den Jugendschutz, insbesondere bei der Abgabe alkoholischer Getränke,
- das Impressum, die Datenschutzerklärung und die Preisangaben deines eigenen Shops gegenüber deinen Gästen,
- die ordnungsgemäße Versteuerung deiner Einnahmen und die Erfüllung kassenrechtlicher Pflichten.
(3) Betreibst du deinen Shop gegenüber Verbrauchern, bist du Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und für die Einhaltung der dortigen Anforderungen verantwortlich. hfoods unterstützt dich dabei im Rahmen des Funktionsumfangs, schuldet aber keine Barrierefreiheit des von dir gestalteten Shops. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG bleibt unberührt.
(4) Die Abwicklung der Zahlungen deiner Gäste erfolgt über ein von dir selbst zu eröffnendes Konto bei einem Zahlungsdienstleister. Der Vertrag über die Zahlungsabwicklung kommt ausschließlich zwischen dir und dem Zahlungsdienstleister zustande. hfoods stellt nur die technische Schnittstelle bereit, zieht keine Gelder deiner Gäste ein und ist nicht in den Geldfluss eingebunden.
(5) Buchst du das Paket App-Shop, eröffnest und unterhältst du auf eigene Kosten je ein Entwicklerkonto bei Apple und bei Google und räumst hfoods dort die für die Einreichung nötigen Zugriffsrechte ein. hfoods reicht die App innerhalb von 30 Tagen ein, nachdem du diese Mitwirkung erbracht sowie Name und Logo bereitgestellt hast. Auf Entscheidungen der Store-Betreiber hat hfoods keinen Einfluss. Die Vergütung des Pakets App-Shop schuldest du ab dem ersten Rechnungstag, auch solange die App noch nicht veröffentlicht ist. Reicht hfoods die App nicht innerhalb dieser 30 Tage ein, mindert sich die Vergütung für die Zeit vom Ablauf der Frist bis zur Einreichung mindestens um den Unterschied zu der monatlichen Vergütung, die dir die Buchungsstrecke bei deiner Buchung für das Paket Web-Shop angezeigt hat. Deine weiteren Rechte nach § 8 bleiben unberührt.
(6) Bis du erstmals eine Zahlungsart nach § 5 Abs. 4 aktiv hinterlegt hast, nimmt dein Shop keine Bestellungen an. Diese Einschränkung beruht auf der fehlenden Mitwirkung und ist kein Mangel. Die übrigen Leistungen, insbesondere der Verwaltungsbereich, stehen dir zur Verfügung.
(7) Die Rechtstexte deines Shops, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Bestellbedingungen gegenüber deinen Gästen, verantwortest du selbst. Stellt hfoods dir dafür Vorlagen bereit, sind das unverbindliche Muster; sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine.
(8) Du bewahrst deine Zugangsdaten sorgfältig auf und gibst sie nicht an Unbefugte weiter. Einen Verdacht auf Missbrauch teilst du hfoods unverzüglich mit.
(9) Du stellst hfoods von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung deiner Pflichten nach den Absätzen 1 bis 8 oder auf den von dir bereitgestellten Inhalten beruhen, soweit du die Pflichtverletzung zu vertreten hast.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) hfoods schuldet eine Verfügbarkeit des Bestellsystems von 98,5 Prozent im Jahresdurchschnitt, gemessen am Serverausgang des Rechenzentrums. Diese Angabe ist eine Leistungspflicht. Unterschreitet hfoods sie, stehen dir die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere die Minderung der Vergütung nach § 8 Abs. 2 und Schadensersatz nach Maßgabe von § 9. Eine Garantie oder eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 536 Abs. 2 BGB übernimmt hfoods nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet ist; auf deine gesetzlichen Rechte bei Unterschreitung hat das keinen Einfluss.
(2) Messzeitraum ist das Kalenderjahr. Es gibt nur diesen einen Messzeitraum; die Verfügbarkeit wird als Durchschnitt über das Jahr ermittelt.
(3) Als Ausfallzeit gelten nicht: Zeiten geplanter Wartung nach Absatz 4, Zeiten höherer Gewalt, Störungen des öffentlichen Internets außerhalb des Messpunkts nach Absatz 1, Störungen bei Zahlungsdienstleistern und sonstigen Anbietern, mit denen du selbst einen Vertrag unterhältst, Störungen aus einer von dir zu vertretenden Ursache sowie Störungen, die nur deinen Internetzugang oder deine Endgeräte betreffen. Diese Aufzählung ist abschließend. Störungen bei Rechenzentrums-, Hosting- und sonstigen Unterauftragnehmern von hfoods gelten als Ausfallzeit.
(4) Geplante Wartungsarbeiten führt hfoods soweit möglich zwischen 03:00 Uhr und 06:00 Uhr durch. Arbeiten, die voraussichtlich länger als 30 Minuten dauern, kündigt hfoods mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder durch einen Hinweis in der Anwendung an. Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit oder Integrität der Systeme oder Daten darf hfoods jederzeit ohne Vorankündigung durchführen.
(5) hfoods leistet Support per E-Mail an info@highfoods.de von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen am Sitz von hfoods. Verbindliche Reaktions-, Bearbeitungs- oder Lösungszeiten sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie können gesondert in Textform vereinbart werden.
(6) Nicht vom Support umfasst sind individuelle Anpassungen, Schulungen, die Pflege der von dir eingestellten Inhalte sowie die Unterstützung bei deiner Hardware und deinem Netzwerk.
§ 8 Mängel, Minderung, Aufrechnung
(1) Du zeigst Mängel und Störungen unverzüglich nach Kenntnis in Textform an info@highfoods.de an und beschreibst sie so, dass hfoods sie nachvollziehen kann. § 536c BGB bleibt unberührt.
(2) Eine Minderung der Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Für Zeiträume vor Zugang der Anzeige nach Absatz 1 kommt sie nicht in Betracht, es sei denn, hfoods war der Mangel bekannt.
(3) Gegen Vergütungsansprüche von hfoods kannst du mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Beschränkung nach Satz 1 gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln, wegen teilweiser Nichterfüllung und wegen überzahlter Vergütung aus diesem Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dir wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu; die Beschränkung nach Satz 1 gilt dafür nicht.
§ 9 Haftung
(1) hfoods haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
- im Umfang einer von hfoods übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hfoods nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung des Bestellsystems im vereinbarten Funktionsumfang, die Beseitigung gemeldeter Störungen im vereinbarten Rahmen sowie der Schutz der von dir eingestellten Daten vor unbefugtem Zugriff.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von hfoods ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren. Die Absätze 2 und 3 gelten nicht für Ansprüche aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Anlage 1 und nicht für den Rückgriff nach Art. 82 Abs. 5 der Datenschutz-Grundverordnung; dafür gilt allein § 9 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von hfoods sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
§ 10 Verjährung
(1) Deine Ansprüche gegen hfoods verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und für Ansprüche aus einer von hfoods übernommenen Garantie. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Absatz 1 gilt ferner nicht für Ansprüche aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Anlage 1 und nicht für den Rückgriff nach Art. 82 Abs. 5 der Datenschutz-Grundverordnung. Für diese Ansprüche gelten ebenfalls die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Daten des Kunden, Datensicherung, Export und Wechsel
(1) Die von dir und über dein Bestellsystem erfassten Daten bleiben dir zugeordnet. hfoods nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach § 12.
(2) Du kannst während der Laufzeit jederzeit und bis 30 Kalendertage nach dem Vertragsende im Verwaltungsbereich auf der Seite Vertrag und Rechnungen über den Knopf „Daten exportieren“ selbst einen Export deiner Daten anstoßen. hfoods erstellt ihn als ZIP-Datei mit einer JSON-Datei je Bereich und zusätzlich je einer CSV-Datei für Bestellungen, Reservierungen und Gäste, jeweils in der Zeichenkodierung UTF-8, und sendet dir einen Link zum Herunterladen per E-Mail. Der Link ist sieben Tage gültig. Zusätzlich stellt hfoods dir alle Daten nach Anlage 2 Teil A auf deine Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Für den Export und für einen Anbieterwechsel berechnet hfoods kein Entgelt.
(3) Welche Datenkategorien Export und Übertragung umfassen, ergibt sich abschließend aus Anlage 2 Teil A. Bilder stellt hfoods dir auf deine Anforderung nach Absatz 2 in ihrem ursprünglichen Bildformat bereit.
(4) Die Haftung von hfoods für den Verlust von Daten, die du nach Absatz 2 selbst herunterladen konntest, ist auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung erforderlich wäre. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 1.
(5) hfoods sichert die Datenbank mindestens einmal wöchentlich und bewahrt jede Sicherung 98 Tage auf. Ein darüber hinausgehender Sicherungsrhythmus wird nicht geschuldet. Daten in einer Sicherung werden mit dem Ablauf dieser Sicherung gelöscht.
(6) Du kannst jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, deine Daten auf eigene Systeme übertragen oder ihre Löschung verlangen (Art. 23 bis 25 der Verordnung (EU) 2023/2854). Das zeigst du hfoods in Textform an, zum Beispiel per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse (Wechselanzeige); im Verwaltungsbereich kannst du die Wechselanzeige zusammen mit deiner Kündigung abgeben. Eine Frist musst du dafür nicht einhalten; dein Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 2 bleibt unberührt.
(7) Der Übergangszeitraum beträgt 30 Kalendertage. Er beginnt an dem Tag, den du in deiner Wechselanzeige nennst, spätestens jedoch zwei Monate nach ihrem Zugang. Nennst du keinen Tag, beginnt er zwei Monate nach Zugang der Wechselanzeige; auf deinen Wunsch beginnt er früher. Du kannst den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den du für angemessen hältst; die Verlängerung teilst du hfoods vor seinem Ende in Textform mit. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt hfoods dir das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang deiner Wechselanzeige in Textform mit, begründet die technische Undurchführbarkeit und nennt dir einen anderen Übergangszeitraum, der sieben Monate nicht überschreitet; dein Recht zur Verlängerung bleibt unberührt. Der Übergangszeitraum endet vorzeitig, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist.
(7a) In deiner Wechselanzeige wählst du eine der folgenden Arten:
- „anderer Anbieter“: hfoods überträgt deine Daten zu dem von dir benannten anderen Anbieter,
- „eigene Systeme“: du überträgst deine Daten auf deine eigenen Systeme,
- „löschen“: hfoods löscht deine Daten, ohne dass sie übertragen werden.
(7b) Wählst du „anderer Anbieter“ oder „eigene Systeme“, gilt deine Wechselanzeige zugleich als Kündigung, und der Vertrag endet abweichend von § 13 Abs. 2 erst mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit dem Ende des Übergangszeitraums. Bis dahin erbringt hfoods die vertraglichen Leistungen unverändert weiter; die Vergütung dafür bleibt geschuldet. Wählst du „löschen“, gilt deine Wechselanzeige ebenfalls als Kündigung, und der Vertrag endet zum nächsten Termin nach § 13 Abs. 2. hfoods bestätigt dir den Übergangszeitraum, soweit einer läuft, und den Tag, an dem der Vertrag endet, in Textform und teilt dir den erfolgreichen Abschluss des Wechsels in Textform mit. Während des Wechsels unterstützt hfoods dich und den von dir benannten anderen Anbieter in angemessenem Umfang, wahrt die Sicherheit der Daten und der Dienste, insbesondere bei der Übertragung, und stellt dir alle Informationen bereit, die du für deine Ausstiegsstrategie brauchst.
(8) Während des Übergangszeitraums erbringt hfoods die vertraglichen Leistungen unverändert weiter. hfoods unterrichtet dich über Risiken, die mit dem Wechsel verbunden sind, insbesondere über Daten, die sich nicht übertragen lassen. Die Vergütung für die während des Übergangszeitraums weiter erbrachten Leistungen bleibt unberührt.
(9) Welche Daten hfoods überträgt, ergibt sich abschließend aus Anlage 2 Teil A. Welche Daten hfoods nicht überträgt, ergibt sich abschließend aus Anlage 2 Teil B.
(10) Nach dem Ende des Vertrages kannst du deine Daten noch 30 Kalendertage lang nach Absatz 2 exportieren und abrufen (Abrufzeitraum). Nach einem Wechsel beginnt der Abrufzeitraum mit dem Ende des Übergangszeitraums.
(11) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht hfoods deine Daten nach § 8 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vollständig und bestätigt dir die Löschung in Textform. Nicht gelöscht werden die Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen von hfoods, die hfoods nach § 147 der Abgabenordnung und § 257 des Handelsgesetzbuchs selbst aufbewahren muss, und die Vertragsakte nach Absatz 13, zu der auch die Unterlagen zu deiner Kündigung und die Vermerke über den Versand der Vertragsmitteilungen an dich gehören; für sie gelten eigene Löschfristen.
(12) Für den Wechsel, den Export und die Datenextraktion berechnet hfoods kein Entgelt. Die Angaben nach Art. 28 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2023/2854 veröffentlicht hfoods unter https://hfoods.de/datenverordnung/.
(13) Die Vertragsakte zu deinem Vertragsschluss bewahrt hfoods bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Vertragsende auf; steuerlich bedeutsame Bestandteile bewahrt hfoods bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach Vertragsende auf.
§ 12 Datenschutz
(1) Verarbeitet hfoods im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten deiner Gäste, geschieht dies ausschließlich in deinem Auftrag und nach deiner Weisung. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung bist du.
(2) Du und hfoods schließen hierüber die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO, die als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages ist. Du stimmst ihr im Buchungsvorgang zusammen mit diesen AGB zu. Sie wird dir zusammen mit diesen AGB als PDF-Datei in Textform übermittelt.
(3) Für die Verarbeitung deiner eigenen Daten, insbesondere zur Vertragsabwicklung und Abrechnung, ist hfoods eigener Verantwortlicher. Informationen dazu enthält die Datenschutzerklärung von hfoods. Sie ist eine Information und nicht Bestandteil dieses Vertrages.
(4) Die Sperrliste für E-Mail-Adressen, an die eine Zustellung fehlgeschlagen ist oder die als Beschwerde zurückgemeldet wurden, führt hfoods betriebsübergreifend als eigener Verantwortlicher auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Sie enthält allein die Adresse, den Grund und den Zeitpunkt der Sperre und dient ausschließlich dazu, weitere Zustellversuche an diese Adressen zu unterlassen.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem Vertragsschluss nach § 2 Abs. 3.
(2) Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Du kannst jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; deine Kündigung muss hfoods spätestens am letzten Tag dieses Abrechnungsmonats zugehen. Vor der Buchung wird dir dazu angezeigt: Monatlich kündbar zum Ende deines Abrechnungsmonats. hfoods kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Während der Testphase wirkt deine Kündigung sofort; für dein Paket entstehen dann keine Kosten.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform, zum Beispiel per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse; zusätzlich kannst du sie im Verwaltungsbereich erklären. hfoods bestätigt dir den Zugang und den Tag, an dem der Vertrag endet, unverzüglich in Textform. Eine strengere Form als die Textform wird nicht verlangt.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für hfoods insbesondere vor, wenn du für zwei aufeinander folgende Abrechnungsmonate mit der Vergütung oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug bist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Abrechnungsmonate erstreckt, mit einem Betrag in Verzug bist, der zwei Monatsvergütungen erreicht. Die Kündigungssperre nach § 112 der Insolvenzordnung bleibt unberührt. Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund, die auf der Verletzung einer Pflicht beruht, ist eine Abmahnung mit angemessener Abhilfefrist erforderlich, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(5) Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang zum Bestellsystem deaktiviert; den Export nach § 11 Abs. 2 kannst du bis zum Ende des Abrufzeitraums weiter anstoßen. Zeigst du keinen Wechsel an, kannst du deine Daten noch 30 Kalendertage nach dem Vertragsende abrufen; danach löscht hfoods sie nach § 8 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Zeigst du einen Wechsel an, gelten § 11 Abs. 6 bis 12; das Vertragsende richtet sich dann nach § 11 Abs. 7b.
(6) Für die Kündigung von Zusatzleistungen gilt § 15.
§ 14 Änderungen dieser AGB
(1) hfoods darf diese AGB ändern, soweit die Änderung
- durch eine Änderung der Rechtslage oder durch eine höchstrichterliche Entscheidung veranlasst ist,
- der Anpassung an eine Weiterentwicklung der Software dient, die den Funktionsumfang nach § 3 Abs. 2 nicht einschränkt und für dich zumutbar ist (§ 3 Abs. 7), oder
- eine Regelungslücke schließt, die nach Vertragsschluss entstanden ist,
und die Änderung für dich unter Berücksichtigung der Interessen von hfoods zumutbar ist. Diese Aufzählung ist abschließend.
(2) Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind auf diesem Weg ausgeschlossen. Für die Vergütung gilt allein § 5 Abs. 9. Eine Änderung nach Absatz 1 darf den vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) hfoods teilt dir die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dich dabei ausdrücklich auf die Änderung, auf dein Widerspruchsrecht, auf die Frist und darauf hin, dass dein Schweigen als Zustimmung gilt.
(4) Widersprichst du nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widersprichst du, gelten die bisherigen Bedingungen fort; in diesem Fall können beide Seiten den Vertrag nach § 13 Abs. 2 kündigen.
(5) Anlage 1 wird von den Absätzen 1 bis 4 nicht erfasst. Für ihre Änderung gilt allein § 10 Abs. 4 der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 15 Zusatzleistungen
(1) Zusatzleistungen buchst du gesondert im Verwaltungsbereich. Die Vergütung, die Laufzeit und die Kündigung zeigt hfoods dir vor Abgabe deiner Bestellung an. Die Vergütung einer Zusatzleistung ist der Betrag, der dir dabei angezeigt wird; er ist ein Nettobetrag und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. hfoods bestätigt dir jede Buchung unverzüglich in Textform und hält sie mit Vergütung, angezeigtem Wortlaut und Zeitpunkt in der Vertragsakte fest. Die so vereinbarte Vergütung gilt für die gebuchte Zusatzleistung; Preise, die hfoods nach deiner Buchung für neue Buchungen festlegt, ändern sie nicht. Die Absätze 2 bis 4 beschreiben die Zusatzleistungen abschließend.
(2) Bestellterminal, Kauf: Den Kaufpreis nach Absatz 1 zahlst du einmalig; er wird mit der nächsten Rechnung fällig. Das Eigentum am Gerät geht mit der vollständigen Zahlung auf dich über; bis dahin bleibt es Eigentum von hfoods (Eigentumsvorbehalt nach § 449 Abs. 1 BGB). Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ansprüche wegen Mängeln des Geräts verjähren in einem Jahr ab Ablieferung; in den Fällen des § 9 Abs. 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Zubehör, Bondrucker, Papier und ein Mobilfunkvertrag sind nicht enthalten.
(3) Bestellterminal, Miete: Die Miete nach Absatz 1 zahlst du monatlich; sie wird mit dem Abrechnungsmonat nach § 5 Abs. 2 abgerechnet. Du kannst die Miete zum Ende des Abrechnungsmonats kündigen. Das Eigentum am Gerät bleibt bei hfoods. Nach dem Ende der Miete gibst du das Gerät innerhalb von 14 Kalendertagen im vertragsgemäßen Zustand zurück; die Rücksendekosten trägst du. Für Beschädigung, Verlust und Diebstahl haftest du nach den gesetzlichen Regeln; eine normale Abnutzung hast du nicht zu ersetzen. Die verschuldensunabhängige Haftung von hfoods nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. § 9 gilt entsprechend.
(4) Eigene Domain: Auf deinen Wunsch besorgt hfoods eine Domain und verbindet sie mit deinem Shop. Das Entgelt ist ein Jahresentgelt; seine Höhe für jedes Vertragsjahr, auch ob ein Vertragsjahr entgeltfrei ist, ergibt sich aus Absatz 1. Das Vertragsjahr beginnt mit der Registrierung der Domain. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn du nicht bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres in Textform kündigst. Endet der Vertrag über das Bestellsystem, kannst du innerhalb von 30 Kalendertagen in Textform die Übertragung der Domain auf dich verlangen; hfoods stellt dir dann den Freigabeschlüssel bereit. Verlangst du die Übertragung nicht innerhalb dieser Frist, gibt hfoods die Domain nach Fristablauf frei.
(5) Endet der Vertrag über das Bestellsystem, enden alle Zusatzleistungen zum selben Tag. Die Domain verlängert sich dann nicht mehr; eine bereits bezahlte Jahresgebühr erstattet hfoods dir anteilig für die Zeit nach dem Vertragsende. Dein Recht, nach Absatz 4 Satz 5 die Übertragung der Domain zu verlangen, bleibt unberührt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Sind der Kunde und hfoods Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von hfoods. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Diese AGB gelten in der Fassung vom 15.10.2026. Sie sind dauerhaft abrufbar unter https://hfoods.de/agb/selbstbuchung/2026-10-15/.
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Anlage 1 ist die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in der Fassung vom 15.10.2026, abrufbar unter https://hfoods.de/avv/selbstbuchung/2026-10-15/
Diese Fassung wird dir zusammen mit diesen AGB als PDF-Datei in Textform übermittelt und ist damit Bestandteil des Vertrages.
Anlage 2: Anbieterwechsel und Datenexport
Teil A: Daten, die hfoods bei einem Anbieterwechsel überträgt und exportiert. Die Aufzählung ist abschließend.
- Betriebsdaten und Einstellungen deines Betriebs einschließlich Filialstammdaten, Öffnungszeiten, Liefergebieten, Kontaktdaten, Zahlungsarten, Bestellarten, Darstellung und der Rechtstexte, die du für deinen Shop hinterlegt hast
- Speisekarte einschließlich Kategorien, Artikeln, Größen, Zusatzoptionen sowie Allergen- und Zusatzstoffangaben; die zugehörigen Bilder nach § 11 Abs. 3
- Bestellungen einschließlich Positionen, Beträgen, Steuersätzen und Statuszeitpunkten
- Reservierungen
- Kundenkonten deiner Gäste einschließlich der von den Gästen hinterlegten Adressen, ohne Passwörter
- Treuepunkte und Treuepunktkonten
- Gutscheine, Aktionen und Rabatte
- Berichte und Auswertungen deines Betriebs, soweit sie gespeichert sind
- Konten der Beschäftigten deines Betriebs, ohne Passwörter
- alle weiteren Daten, die hfoods unter deinem Betrieb speichert, soweit Teil B sie nicht ausnimmt
Teil B: Daten, die hfoods nicht überträgt. Die Aufzählung ist abschließend. Die ersten beiden Punkte und die Protokolle der Serverfunktionen sind Daten des internen Betriebs von hfoods, deren Herausgabe Betriebsgeheimnisse von hfoods offenlegen würde (Art. 25 Abs. 2 Buchst. f der Verordnung (EU) 2023/2854); die übrigen Punkte sind keine exportierbaren Daten im Sinne von Art. 2 Nr. 38 dieser Verordnung oder werden aus Gründen der Sicherheit nicht herausgegeben.
- Betriebsgeheimnisse und die Software von hfoods einschließlich Quelltext, Konfiguration und Betriebswissen
- betriebsübergreifende Auswertungen, die keine Daten deines Betriebs einzeln erkennen lassen
- Protokolle der Serverfunktionen
- Passwörter, Zugangsschlüssel, Zugangstoken und Kennungen für Push-Nachrichten samt ihren Prüfwerten und den Angaben dazu, auch die deiner Gäste und der Beschäftigten deines Betriebs
- die von dir hinterlegten Zugangsschlüssel deiner Zahlungsdienstleister; sie liegen dir bei deinem Zahlungsdienstleister selbst vor
- die Daten, die hfoods für die eigene Abrechnung mit dir führt, insbesondere dein Lastschriftmandat; deine Rechnungen erhältst du nach § 5 Abs. 3
- Daten Dritter, zu deren Weitergabe hfoods nicht berechtigt ist
- Datensicherungen als solche; die in ihnen enthaltenen Daten überträgt hfoods nach Teil A aus dem laufenden Bestand