AVV für die Selbstbuchung
Fassung vom 15.10.2026
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Fassung vom 15.10.2026
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Selbstbuchung.
Präambel
Diese Vereinbarung konkretisiert die Pflichten der Parteien aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die hfoods in deinem Auftrag vornimmt.
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO bist du. Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Karam Ali Murad-Murad, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung hfoods, Birkenweg 34, 51503 Rösrath, nachfolgend hfoods.
Diese Vereinbarung kommt zusammen mit den AGB im Buchungsvorgang elektronisch zustande (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). hfoods übermittelt dir unmittelbar nach der Buchung den vollständigen Text dieser Fassung als PDF-Datei per E-Mail.
§ 1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer
(1) Gegenstand der Verarbeitung ist der Betrieb des Bestellsystems für dich nach Maßgabe des Hauptvertrages. Hauptvertrag im Sinne dieser Vereinbarung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Selbstbuchung in der Fassung, der du bei der Buchung zugestimmt hast.
(2) Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Speichern, Organisieren, Ordnen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an von dir bestimmte Empfänger, Einschränken, Löschen und Vernichten.
(3) Zweck der Verarbeitung:
- Entgegennahme, Verwaltung und Abwicklung von Bestellungen und Tischreservierungen deiner Gäste,
- Betrieb der Kundenkonten deiner Gäste und Versand der zugehörigen Benachrichtigungen,
- Bereitstellung von Auswertungen für dich,
- Prüfung von Lieferadressen und Berechnung der Lieferentfernung,
- Weitergabe von Bestellungen an von dir angebundene Kassen- und Warenwirtschaftssysteme und Schnittstellen,
- technische Abwicklung von Zahlungen über deine eigenen Zahlungskonten,
- Betrieb von Treueprogramm und Aktionen,
- Erstellung von Vorschlägen für Allergenangaben zu Speisen und für Bannerbilder im Verwaltungsbereich auf deine Anforderung,
- Betrieb der Zusatzleistungen nach § 15 der AGB, soweit du sie gebucht hast.
(4) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages, zuzüglich der in § 8 geregelten Fristen.
§ 2 Kategorien betroffener Personen und Datenarten
(1) Betroffene Personen:
- a) Gäste und Bestellkunden deines Betriebs,
- b) Personen, die eine Tischreservierung vornehmen,
- c) Beschäftigte deines Betriebs, die das System bedienen.
(2) Kategorien personenbezogener Daten:
- a) Bestandsdaten: Name, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
- b) Vertragsdaten: Bestellungen, bestellte Artikel, Bestellzeitpunkte, Beträge, Bestellhistorie, Treuepunkte, eingelöste Aktionen,
- c) Reservierungsdaten: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Hinweise,
- d) zahlungsbezogene Daten, soweit sie im System anfallen: Zahlungsart, Status, Referenznummern des Zahlungsdienstleisters. Vollständige Karten- oder Kontodaten deiner Gäste verarbeitet hfoods nicht.
- e) Nutzungsdaten: Zugriffszeitpunkte, IP-Adresse, technische Protokolldaten,
- f) Zugangsdaten der Beschäftigten deines Betriebs,
- g) Anmeldedaten der Gäste: E-Mail-Adresse, nur als Prüfwert gespeichertes Passwort, bei Anmeldung mit Google die Kennung des Google-Kontos,
- h) Gerätedaten: Kennungen für Push-Nachrichten,
- i) Standortdaten: Koordinaten des Geräts, wenn der Gast die Standortfreigabe in der App erteilt,
- j) Eingaben bei der Adresssuche.
(3) Das System sieht keine eigenen Felder für besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO vor. In den Hinweisfeldern zu Bestellungen und Reservierungen können Gäste Angaben zu Allergien, Unverträglichkeiten oder Einschränkungen machen, die Gesundheitsdaten sein können; derzeit weist der Bestellshop im Hinweisfeld zur Bestellung ausdrücklich auf die Angabe von Allergien hin. hfoods verarbeitet solche Angaben nur zur Weitergabe an dich und nach dieser Vereinbarung. Ob und auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden dürfen, beurteilst du als Verantwortlicher.
§ 3 Weisungsrecht
(1) hfoods verarbeitet die Daten ausschließlich auf deine dokumentierte Weisung, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, hfoods ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem hfoods unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt hfoods dir diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Der Hauptvertrag und diese Vereinbarung einschließlich § 6, § 7 und Anlage B sind die ursprüngliche Weisung, auch für Übermittlungen in Drittländer. Weitere Weisungen erteilst du in Textform oder über die dafür vorgesehenen Funktionen des Systems, insbesondere über deine Einstellungen.
(3) hfoods informiert dich unverzüglich, wenn eine Weisung nach Auffassung von hfoods gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. hfoods darf die Ausführung bis zu deiner Bestätigung aussetzen.
§ 4 Pflichten von hfoods
(1) Vertraulichkeit: hfoods verpflichtet die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(2) Sicherheit der Verarbeitung: hfoods trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie sind in Anlage A beschrieben. hfoods darf die Maßnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
(3) Unterstützung bei Betroffenenrechten: hfoods unterstützt dich mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO zu erfüllen. Soweit du Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Datenübertragung nicht selbst im System erledigen kannst, führt hfoods die Maßnahme auf deine Weisung in Textform so rechtzeitig aus, dass du die Frist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO einhalten kannst, in der Regel innerhalb von sieben Kalendertagen, und bestätigt sie dir in Textform. Das betrifft insbesondere das Löschen von Bestellungen, Gästekonten und Treuepunktkonten sowie die Zusammenstellung der zu einem Gast gespeicherten Daten. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an hfoods, leitet hfoods das Anliegen unverzüglich an dich weiter und beantwortet es nicht selbst.
(4) Unterstützung bei den Pflichten der Art. 32 bis 36 DSGVO: hfoods unterstützt dich bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, bei der Benachrichtigung betroffener Personen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, jeweils unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der hfoods zur Verfügung stehenden Informationen.
(5) Meldung von Datenschutzverletzungen: hfoods meldet dir jede hfoods bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, in Textform. Die Meldung geht per E-Mail an die in deinem Kundenkonto hinterlegte Adresse. Sie enthält mindestens die Art der Verletzung, die betroffenen Kategorien personenbezogener Daten, die ungefähre Zahl betroffener Personen, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen und die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie einen Ansprechpartner. Noch fehlende Angaben reicht hfoods unverzüglich nach. Deine eigene Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde bleibt deine.
(6) Nachweise und Kontrollen: hfoods stellt dir auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen, die du oder ein von dir beauftragter Prüfer durchführt, und trägt dazu bei. Du kündigst eine Überprüfung mit angemessener Frist an und führst sie zu den üblichen Geschäftszeiten so durch, dass der Betrieb nicht unangemessen beeinträchtigt wird. Ein von dir beauftragter Prüfer darf nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu hfoods stehen und ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten. hfoods darf den Nachweis auch durch aktuelle Testate, Zertifikate oder Prüfberichte führen.
(7) hfoods ist nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG), und hat keinen benannt. Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist Karam Ali Murad-Murad, info@highfoods.de.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
(1) Du erteilst hfoods die allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, die in Anlage B genannten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen und weitere hinzuzuziehen oder zu ersetzen.
(2) Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt Anlage B mit Firma, Anschrift, Tätigkeit, Ort der Verarbeitung und Übermittlungsgrundlage.
(3) hfoods setzt Unterauftragsverarbeiter nur auf Grundlage von Datenverarbeitungsbedingungen ein, die ihnen die Pflichten dieser Vereinbarung in der Sache auferlegen. Abweichende Fristen und Prüfverfahren dieser Bedingungen nennt Anlage B. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, haftet hfoods dir für deren Einhaltung (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
(3a) Die weiteren Unterauftragsverarbeiter der in Anlage B genannten Anbieter stehen in deren öffentlichen Listen. Die Adressen dieser Listen nennt Anlage B.
(4) hfoods informiert dich per E-Mail an die in deinem Kundenkonto hinterlegte Adresse mindestens vier Wochen, bevor ein unmittelbarer Unterauftragsverarbeiter hinzugezogen oder ersetzt wird. Die Mitteilung nennt Name, Anschrift, Tätigkeit, Ort der Verarbeitung und Übermittlungsgrundlage.
(4a) Du kannst der Hinzuziehung oder der Ersetzung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Eine Begründung ist nicht erforderlich, und hfoods prüft den Widerspruch nicht auf seine Berechtigung. Widersprichst du, unterbleibt der Wechsel für deine Daten, soweit das technisch möglich ist. Ist das nicht möglich, kannst du den Hauptvertrag ohne Frist zum Tag vor dem Wechsel kündigen. hfoods gibt dir die Daten in diesem Fall vor dem Wechsel zurück.
(5) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Leistungen, bei denen der Dienstleister keinen Zugriff auf personenbezogene Daten aus diesem Auftrag erhält, etwa Telekommunikation, Postdienste oder Arbeiten an Stromversorgung, Kühlung und Heizung, sowie die Tätigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als eigene Verantwortliche. Wartung, Fehleranalyse und Support, bei denen ein Zugriff auf solche Daten notwendig oder möglich ist, sind Unterauftragsverarbeitung.
(6) Keine Unterauftragsverarbeiter von hfoods sind:
- a) Zahlungsdienstleister, mit denen du selbst einen Vertrag schließt, derzeit Stripe und PayPal. hfoods übermittelt ihnen auf deine Weisung über deine hinterlegten Zugangsdaten die für die Zahlung nötigen Angaben, insbesondere Betrag, Bestellnummer sowie Name und Telefonnummer des Gastes.
- b) Kassen- und Warenwirtschaftssysteme sowie Schnittstellen, die du selbst anbindest.
- c) Google mit der Google Maps Platform, über die hfoods Anschriften prüft, Eingaben bei der Adresssuche vervollständigt und die Lieferentfernung berechnet. Google verarbeitet diese Daten nach eigenen Bedingungen als eigener Verantwortlicher. hfoods übermittelt Google auf deine Weisung nur die eingegebene Anschrift oder Sucheingabe, bei erteilter Standortfreigabe die Koordinaten des Geräts sowie die Anschrift deines Betriebs, keine Namen.
Du nennst diese Empfänger in deiner eigenen Datenschutzerklärung.
(7) Die Kartenkacheln für die Darstellung der Liefergebiete im Verwaltungsbereich lädt der Browser der Beschäftigten deines Betriebs unmittelbar von der OpenStreetMap Foundation, St John's Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge CB4 0WS, Vereinigtes Königreich. Dabei erhält sie IP-Adresse und Browserdaten dieser Beschäftigten. hfoods erteilt ihr dazu keine Weisung; sie ist für diese Verarbeitung eigene Verantwortliche und keine Unterauftragsverarbeiterin von hfoods.
§ 6 Ort der Verarbeitung
(1) Die Datenbank (Cloud Firestore, Region Frankfurt am Main) und die Serverfunktionen von hfoods laufen in Rechenzentren der Google Cloud in der Europäischen Union.
(2) Regelmäßig außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums finden statt:
- a) die Anmeldung der Gäste und der Beschäftigten über Firebase Authentication und Identity Platform in den Vereinigten Staaten von Amerika,
- b) die Zustellung von Push-Nachrichten über Firebase Cloud Messaging auf der weltweiten Infrastruktur von Google,
- c) Verarbeitungen durch die Vercel Inc., soweit sie in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden,
- d) die Vorschläge für Allergenangaben über Anthropic in den Vereinigten Staaten von Amerika,
- e) die Vorschläge für Bannerbilder über die Gemini API von Google an den Orten nach den Angaben von Google, auch außerhalb der Europäischen Union.
(3) Zugriffe von Konzerngesellschaften der eingesetzten Anbieter zu Wartung und Support können in weiteren Drittländern erfolgen. Welche Unternehmen das sind, ergibt sich aus den öffentlichen Unterauftragnehmerlisten der Anbieter; ihre Adressen nennt Anlage B. Für diese Zugriffe gilt die Übermittlungsgrundlage, die Anlage B für den jeweiligen Anbieter nennt.
§ 7 Übermittlung in Drittländer
(1) Anlage B nennt für jeden Unterauftragsverarbeiter die Drittländer und die Übermittlungsgrundlage. Für Übermittlungen an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika ist Grundlage der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, solange der Empfänger zertifiziert und der Beschluss in Kraft ist, hilfsweise die Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus den Datenverarbeitungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
(2) hfoods ergreift die nach Art. 44 bis 46 DSGVO erforderlichen ergänzenden Maßnahmen, soweit sie zur Herstellung eines angemessenen Schutzniveaus nötig sind, insbesondere Verschlüsselung der Übertragung und Beschränkung der übermittelten Daten auf das für den Zweck Erforderliche.
(3) Stützt sich eine Übermittlung auf Standardvertragsklauseln, prüft hfoods vor ihrem Beginn und bei wesentlichen Änderungen, ob Recht und Praxis des Drittlands den Empfänger daran hindern, seine Pflichten aus den Standardvertragsklauseln zu erfüllen (Klausel 14 der Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), und dokumentiert diese Bewertung. hfoods dokumentiert die Übermittlungen und informiert dich auf Anfrage darüber, auf welcher Grundlage eine Übermittlung im Einzelfall erfolgt, und stellt dir die zugehörigen Nachweise zur Verfügung, soweit hfoods dazu berechtigt ist.
(4) Entfällt eine Übermittlungsgrundlage, informiert hfoods dich unverzüglich in Textform.
§ 8 Löschung und Rückgabe
(1) Während der Laufzeit und bis 30 Kalendertage nach dem Vertragsende (Abrufzeitraum) kannst du die personenbezogenen Daten selbst nach § 11 Abs. 2 des Hauptvertrages exportieren. Zusätzlich stellt hfoods sie dir auf deine Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Zeigst du einen Wechsel nach § 11 Abs. 6 bis 12 des Hauptvertrages an, beginnt der Abrufzeitraum mit dem Ende des Übergangszeitraums; Umfang und Ablauf der Rückgabe richten sich dann nach § 11 Abs. 7 bis 11 des Hauptvertrages.
(2) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht hfoods alle personenbezogenen Daten aus diesem Auftrag einschließlich vorhandener Kopien. Das umfasst deinen Betrieb mit allen zugehörigen Daten, die Gästekonten deines Betriebs samt den Anmeldekonten der Gäste, die Kennungen für Push-Nachrichten, die Treuepunkte, die Exportdateien und die Bilder. Gästekonten, die zugleich zu einem anderen Betrieb gehören, bleiben für diesen Betrieb bestehen. Solange der Übergangszeitraum nach § 11 Abs. 7 des Hauptvertrages läuft, erbringt hfoods die Leistungen unverändert weiter; eine Löschpflicht besteht in dieser Zeit nicht. Daten in Datensicherungen werden mit dem Ablauf der jeweiligen Sicherung gelöscht, spätestens nach der in Anlage A genannten Aufbewahrungsdauer. Für Daten bei Unterauftragsverarbeitern gelten deren in Anlage B genannte Löschfristen.
(2a) Von der Löschung nach Absatz 2 ausgenommen sind:
- a) die technischen Zwischenspeicher geprüfter Anschriften, Koordinaten und Fahrstrecken. Sie werden betriebsübergreifend geführt, enthalten keine Namen und keine Kennung deines Betriebs und werden 90 Tage nach ihrer Entstehung gelöscht. Ein gespeicherter Startpunkt einer Fahrstrecke kann die Anschrift deines Betriebs sein.
- b) die Sperrliste für E-Mail-Adressen, an die eine Zustellung fehlgeschlagen ist oder die als Beschwerde zurückgemeldet wurden. hfoods führt sie betriebsübergreifend als eigener Verantwortlicher auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO und nicht in deinem Auftrag. Sie enthält allein die Adresse, den Grund und den Zeitpunkt der Sperre und dient ausschließlich dazu, weitere Zustellversuche an diese Adressen zu unterlassen.
(3) hfoods trifft für deine Bestell- und Reservierungsdaten keine eigene Speicherpflicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten. Deine steuerlichen Aufbewahrungspflichten erfüllst du mit den nach Absatz 1 exportierten oder bereitgestellten Daten. Nicht zu diesem Auftrag gehören und nicht nach Absatz 2 gelöscht werden die Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen von hfoods, die hfoods nach § 147 der Abgabenordnung und § 257 des Handelsgesetzbuchs selbst aufbewahren muss, sowie die Vertragsakte nach § 11 Abs. 13 des Hauptvertrages; für sie gelten eigene Löschfristen.
(4) hfoods bestätigt dir die Löschung unaufgefordert in Textform, spätestens 14 Kalendertage nach ihrem Abschluss.
§ 9 Haftung
(1) Für den Ersatz von Schäden betroffener Personen gilt Art. 82 DSGVO.
(2) Wirst du von einer betroffenen Person oder einer Aufsichtsbehörde in Anspruch genommen, weil hfoods eine Pflicht aus dieser Vereinbarung oder eine dem Auftragsverarbeiter unmittelbar auferlegte Pflicht der Datenschutz-Grundverordnung verletzt hat, stellt hfoods dich im Umfang seines Verantwortungsanteils frei. Im Innenverhältnis stellt jede Partei die andere von der Haftung frei, soweit der Schaden auf einem Verschulden der jeweils anderen Partei beruht.
(3) Die Haftungsbegrenzungen und die Verjährungsverkürzung des Hauptvertrages gelten für Ansprüche aus dieser Vereinbarung und für den Rückgriff nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und dem Hauptvertrag geht diese Vereinbarung vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betroffen ist. Die Beendigung dieser Vereinbarung ist nur zusammen mit dem Hauptvertrag möglich.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Individuell zwischen dir und hfoods getroffene Vereinbarungen gehen dieser Vereinbarung vor.
(3) Sind der Kunde und hfoods Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von hfoods. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Änderungen dieser Vereinbarung teilt hfoods dir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit, zusammen mit dem vollständigen neuen Text. Die Änderung wird wirksam, wenn du ihr in Textform zustimmst. Stimmst du nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort. Für die Angaben in Anlage B zu den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern gelten allein § 5 Abs. 4 und § 5 Abs. 4a; dein Widerspruchsrecht und dein Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 4a bleiben unberührt. Ändern sich dadurch der Ort der Verarbeitung nach § 6 oder die Übermittlungsgrundlage nach § 7, gelten dafür die Sätze 1 bis 3.
Anlage A: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren der in Anlage B genannten Anbieter. Der physische Zutrittsschutz wird durch deren Sicherheitskonzepte gewährleistet.
- Zugangskontrolle: Zugang zum Verwaltungsbereich, zur Bestell-Terminal-App und zu den Kundenkonten der Gäste nur über angemeldete Konten. Verwaltungszugänge sind rollenbasiert beschränkt. Passwörter der Gäste und der Beschäftigten verwaltet allein der Anmeldedienst Firebase Authentication; hfoods speichert sie nicht. Die Zugangsschlüssel der Serverfunktionen bei Google Cloud zu angebundenen Diensten werden im Secret Manager von Google Cloud verwaltet und nicht im Quelltext abgelegt. Die von dir hinterlegten Zugangsdaten deiner Zahlungsdienstleister liegen in einem Bereich der Datenbank, den serverseitige Zugriffsregeln für jedes Lesen aus Browser und App sperren; lesen können ihn nur die Serverfunktionen.
- Zugriffskontrolle: Rollen- und mandantenbasierte Rechtevergabe. Du kannst ausschließlich auf die Daten deines eigenen Betriebs zugreifen. Die Trennung wird serverseitig durch Zugriffsregeln erzwungen, nicht allein durch die Oberfläche. Bilder deines Betriebs im Dateispeicher dürfen nur angemeldete Konten mit einer Verwaltungsrolle schreiben; auch das erzwingen serverseitige Speicherregeln.
- Verschlüsselung: Google Cloud verschlüsselt die gespeicherten Daten einschließlich der Sicherungen ohne weiteres Zutun standardmäßig.
- Trennungskontrolle: Mandantentrennung auf Datenebene. Für die Konten der Gäste wird je Betrieb ein eigener Identitätsbereich verwendet. Ausgenommen sind die technischen Zwischenspeicher für geprüfte Anschriften, Koordinaten und Fahrstrecken sowie die Sperrliste für E-Mail-Adressen. Sie werden betriebsübergreifend geführt und enthalten keine Bestellungen. Die Zwischenspeicher enthalten keine Namen und keine Kennung eines Betriebs und werden 90 Tage nach ihrer Entstehung gelöscht. Die Sperrliste enthält allein Adresse, Grund und Zeitpunkt der Sperre.
2. Integrität
- Weitergabekontrolle: Weboberflächen, Apps und Schnittstellen übertragen Daten ausschließlich verschlüsselt über HTTPS (TLS). E-Mails werden auf dem Weg zum Postfach des Empfängers verschlüsselt übertragen, soweit der empfangende Server das unterstützt.
- Eingabekontrolle: Änderungen an Bestellungen und Stammdaten sind nur über angemeldete Konten mit Rollenrechten möglich; serverseitige Zugriffsregeln erzwingen das. Bestellungen speichern die Zeitpunkte ihrer Statusänderungen. Stornierungen über die Schnittstelle speichern das auslösende Konto. Ein vollständiges Änderungsprotokoll für Stammdaten besteht nicht. Protokolle der Serverfunktionen werden 30 Tage aufbewahrt.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Sicherung der Datenbank mindestens einmal wöchentlich, Aufbewahrung jeder Sicherung 98 Tage; mit dem Ablauf einer Sicherung werden die Daten in ihr gelöscht.
- Redundante Infrastruktur der eingesetzten Anbieter.
- Schutz vor Überlastungsangriffen auf Ebene der Plattformanbieter.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Die Zugriffsregeln der Datenbank, insbesondere die Trennung der Betriebe, sind durch automatisierte Tests abgesichert.
- hfoods prüft neue Unterauftragsverarbeiter vor ihrem Einsatz und bewertet Übermittlungen in Drittländer nach § 7 Abs. 3.
Anlage B: Unterauftragsverarbeiter
| Firma | Anschrift | Tätigkeit | Ort der Verarbeitung | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Google Cloud EMEA Limited (Firebase und Google Cloud Platform) | 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland | Datenbank Cloud Firestore, Serverfunktionen, Protokolle der Serverfunktionen bei Google Cloud Logging, Aufbewahrung 30 Tage, Dateispeicher (Bucket restaurant-app-ab60e.firebasestorage.app), Anmeldung über Firebase Authentication und Identity Platform | Datenbank in Frankfurt am Main; Serverfunktionen in Regionen der Europäischen Union (Frankfurt am Main, Belgien, Niederlande); Protokolle der Serverfunktionen in einer Region der Europäischen Union; Dateispeicher in Frankfurt am Main; Anmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika | Innerhalb der Europäischen Union keine Übermittlung in ein Drittland. Für Übermittlungen in die Vereinigten Staaten von Amerika der Angemessenheitsbeschluss nach Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, solange die Google LLC zertifiziert und der Beschluss in Kraft ist, hilfsweise die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus den Datenverarbeitungsbedingungen von Google |
| Google LLC (Firebase Cloud Messaging und Firebase Hosting) | 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, Vereinigte Staaten von Amerika | Zustellung von Push-Nachrichten über Firebase Cloud Messaging, Auslieferung von Weboberflächen und der Website von hfoods über Firebase Hosting | Weltweit auf der Infrastruktur von Google, auch in den Vereinigten Staaten von Amerika | Angemessenheitsbeschluss nach Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, solange die Google LLC zertifiziert und der Beschluss in Kraft ist, hilfsweise die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus den Datenverarbeitungsbedingungen von Firebase |
| Google Cloud EMEA Limited (Gemini API) | 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland | Vorschläge für Bannerbilder im Verwaltungsbereich. Google erhält nur den Namen deines Betriebs und Angaben aus deiner Speisekarte | Nach den Angaben von Google, auch außerhalb der Europäischen Union | Angemessenheitsbeschluss nach Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, solange die Google LLC zertifiziert und der Beschluss in Kraft ist, hilfsweise die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus den Datenverarbeitungsbedingungen von Google |
| Anthropic Ireland, Limited | 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, D04 TR29, Irland | Vorschläge für Allergenangaben zu Speisen im Verwaltungsbereich. Anthropic erhält nur Namen und Beschreibungen der Speisen | Vereinigte Staaten von Amerika | Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus dem Datenverarbeitungszusatz von Anthropic |
| Vercel Inc. | 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, Vereinigte Staaten von Amerika | Auslieferung von Bestellshop und Verwaltungsbereich einschließlich der zugehörigen Serverfunktionen | Vereinigte Staaten von Amerika sowie weitere Standorte des Auslieferungsnetzes | Angemessenheitsbeschluss nach Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, solange Vercel zertifiziert und der Beschluss in Kraft ist, hilfsweise die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus dem Datenverarbeitungszusatz von Vercel |
| Scaleway SAS | 8 rue de la Ville l'Evêque, 75008 Paris, Frankreich | Versand der E-Mails an dich und an deine Gäste als Hauptweg, insbesondere Bestellbestätigungen, Reservierungsbestätigungen, Rechnungen und Benachrichtigungen, auch für Betriebe eines Vertriebspartners mit eigener Absenderadresse | Frankreich (Paris) | Regelmäßig keine Übermittlung in ein Drittland; der Versand läuft vollständig in der Europäischen Union. Arbeitet Scaleway ausnahmsweise mit Partnern in den Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada, gelten die Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission und die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 aus dem Datenverarbeitungsvertrag von Scaleway |
| IONOS SE | Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland | Ersatzweg für den Versand der E-Mails, wenn hfoods den Versand wegen einer Störung bei Scaleway umstellt oder die Versandeinstellung nicht gelesen werden kann, sowie das Postfach für Antworten auf die E-Mails von hfoods | Deutschland | Keine Übermittlung in ein Drittland durch IONOS; für die Unterauftragsverarbeiter von IONOS gelten die in deren Liste genannten Garantien |
Die weiteren Unterauftragsverarbeiter der genannten Anbieter stehen in deren öffentlichen Listen:
- Google, Firebase: https://firebase.google.com/terms/subprocessors
- Google Cloud Platform: https://cloud.google.com/terms/subprocessors
- Anthropic: https://www.anthropic.com/subprocessors
- Vercel: https://vercel.com/legal/sub-processors
- Scaleway: https://www.scaleway.com/en/subprocessorlist/
- IONOS: https://www.ionos.de/terms-gtc/fileadmin/pdf/terms-gtc/DE/AVV/Anhang_2__IONOS__AVV_Liste__Subunternehmen_.pdf
Die in diesen Listen genannten Unternehmen erbringen für die Anbieter Support-, Wartungs- und Auslieferungsleistungen.
Löschfristen und Prüfverfahren der Anbieter, auf die § 5 Abs. 3 verweist:
- Google Cloud EMEA Limited und Google LLC: Weist hfoods Google an, Daten zu löschen, löscht Google sie so bald wie möglich, spätestens 180 Tage nach der Anweisung. Nach dem Ende des Vertrages zwischen hfoods und Google löscht Google die verbliebenen Daten nach einer Wiederherstellungsfrist von bis zu 30 Tagen spätestens innerhalb von 180 Tagen. Prüfverfahren nach den Datenverarbeitungsbedingungen von Google und von Firebase.
- Anthropic Ireland, Limited: Löschung spätestens 30 Tage nach dem Ende des Vertrages zwischen hfoods und Anthropic; im Übrigen Löschfristen und Prüfverfahren nach dem Datenverarbeitungszusatz von Anthropic.
- Vercel Inc., Scaleway SAS und IONOS SE: Löschfristen und Prüfverfahren nach dem Datenverarbeitungsvertrag des jeweiligen Anbieters.